Schiedsrichter suchen Nachwuchs

Mindestalter beträgt 12 Jahre

Dabei müssen potentielle Kandidaten einige Voraussetzungen erfüllen, unter anderem das in der Schiedsrichter-Ordnung des Deutschen Fußball-Bundes empfohlene Mindestalter von 12 Jahren. Zudem muss ein Schiedsrichter-Bewerber Mitglied in einem Fußballverein sein, Interesse am Fußball haben und die Einsatzbereitschaft mitbringen, jährlich mindestens zwölf Spielleitungen zu übernehmen und an Weiterbildungsveranstaltungen sowie einer Leistungsprüfung pro Jahr teilzunehmen.

In Hessen beträgt die reine Ausbildungszeit etwa 22 Zeitstunden, die an fünf bis sieben Tagen absolviert wird. Die einzelnen Kreise legen diese Termine selbstständig fest. Dabei erfolgt im Rahmen eines Neulingslehrgangs eine Einführung in die Grundzüge der Fußballregeln.

Die Prüfung ist unterteilt in einen schriftlichen Teil, der die Beantwortung von Regelfragen beinhaltet und einen praktischen Teil, der die körperliche Fitness bestätigt. So sind etwa 1300-Meter in sechs Minuten zu absolvieren. Nach der Prüfung ist der Neulinge an der Pfeife sofort einsetzbar, die Einsatzklasse hängt vom Alter ab und dementsprechend schnell kann dieser auch im Seniorenbereich bei Eignung eingesetzt werden. Bei den ersten Spielen erfolgt in der Anfangsphase möglichst eine individuelle Betreuung durch erfahrene Kollegen, sogenannten "Paten".

Neulingslehrgang vom 13. bis 23. Februar in Oberscheld

Die Anmeldung für den Neulingslehrgang 2014, der vom 13. bis 23. Februar im Sportheim des SV Oberscheld über die Bühne geht, ist ausschließlich über die Internetseite des Hessischen Fußball-Verbands (www.hfv-online.de) möglich. Interessierte müssen auf dieser Homepage im Bereich "Ausbildung und Qualifizierung" auf "Termine und Anmeldungen" klicken und sich dort im Bereich der Schiedsrichter-Neulingslehrgänge den Lehrgang der SR-Vereinigung Dillenburg aussuchen. Kurz vor Lehrgangsbeginn erhalten die Schiri-Anwärter eine separate Einladung des zuständigen Kreislehrwarts mit genauen Hinweisen zum Lehrgang.

Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung ihrer Eltern. Jugendliche, die keinen Spielerpass besitzen, brauchen zudem die Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Arztes.

Der Zeitplan im Überblick

Der Zeitplan – 13. Februar (Donnerstag), 18 bis 21.45 Uhr: Auftakt/Start mit Lauftest. 14. Februar (Freitag), 18 bis 21.45 Uhr. 15. Februar (Samstag), 10 bis 15 Uhr. 21. Februar (Freitag), 18 bis 21.45 Uhr. 22. Februar (Samstag), 10 bis 15 Uhr – anschließend Abschlussprüfung. 23. Februar (Sonntag), 10 bis 13 Uhr: Abschluss und Bekanntgabe der Ergebnisse, Online-Schulung Spielbericht. Nur wer an allen Lehrgangstagen anwesend ist, wird zur Prüfung zugelassen.
Bei Fragen und Interesse steht der Kreislehrwart des heimischen Kreises zur Verfügung.

Kurz vor Lehrgangsbeginn erhalten die Schiri-Anwärter eine separate Einladung des zuständigen Kreislehrwarts mit genauen Hinweisen zum Lehrgang.

Weitere Auskünfte: Kreis-Schiedsrichter-Lehrwart Sebastian Müller, Döringweg 10, 35745 Herborn, Tel. (0170) 2884891. E-Mail: sebastian.mueller1981@gmx.de.

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